Sie verkaufen Elektrogeräte im Online-Handel und fragen sich, was das ElektroG konkret von Ihnen verlangt? Damit sind Sie nicht allein. Viele Shopbetreiber kennen die Rücknahmepflicht dem Namen nach – aber nicht in der Tiefe.
Das Problem: Unwissenheit schützt nicht vor Abmahnungen. §17 ElektroG verpflichtet Händler grundsätzlich dazu, Altgeräte von Kunden zurückzunehmen – kostenfrei und mit lückenloser Dokumentation. Wer das nicht umsetzt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist das deutsche Umsetzungsgesetz der europäischen WEEE-Richtlinie. Es regelt, wie Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden müssen.
Das Gesetz gilt seit 2005, wurde 2015 grundlegend überarbeitet (ElektroG2), 2022 um klare Regeln für den Online-Handel ergänzt (ElektroG3) und zuletzt zum 1. Januar 2026 erneut novelliert (ElektroG4) – die aktuell gültige Fassung.
Das Ziel des Gesetzes: Elektroschrott soll nicht im Hausmüll landen, sondern fachgerecht recycelt werden. Hersteller, Händler und Verbraucher tragen dabei gemeinsam Verantwortung – Sie als Händler sind Teil dieser Kette.
In Kraft seit
2005
Letzte Novelle
2026 (ElektroG4)
Zuständige Behörde
EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register)
EU-Grundlage
WEEE-Richtlinie
Wichtig für Online-Händler
Seit ElektroG3 (2022) sind Online-Händler mit mindestens 400 m² Versand- und Lagerfläche ausdrücklich in die Rücknahmepflicht einbezogen. Die gesetzliche Pflicht lautet: eine geeignete und zumutbare Rückgabemöglichkeit bereitstellen – vollständig kostenlos für den Endkunden.
§17 ist der Paragraf, der für Sie als Händler den größten praktischen Unterschied macht. Er regelt die Rücknahmepflicht – also Ihre gesetzliche Verpflichtung, Altgeräte von Kunden kostenlos entgegenzunehmen.
Kauft ein Kunde bei Ihnen ein neues Elektrogerät, darf er ein gleichwertiges Altgerät kostenlos zurückgeben – unabhängig von Marke, Hersteller oder Zustand des Altgeräts.
Sehr kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 cm müssen Sie ohne Neukauf zurücknehmen – bis zu drei Stück pro Gerätekategorie und Endkunde.
Die Kurzfassung
Online-Händler, die Elektrogeräte an private Endkunden verkaufen und dabei mindestens 400 m² Versand- oder Lagerfläche nutzen, sind grundsätzlich verpflichtet, eine geeignete und zumutbare Rückgabemöglichkeit bereitzustellen – kostenlos für den Kunden. Diese Schwelle überschreiten viele Online-Händler schneller als erwartet.
Grundsätzlich betroffen sind Händler, die Elektrogeräte an private Endkunden verkaufen und dabei mindestens 400 m² Laden-, Lager- oder Versandfläche nutzen – wobei für Online-Händler Versandlager und Kommissionierfläche zusammengerechnet werden. Wichtig ist auch die Rolle: Wer unregistrierte Geräte anbietet oder Produkte selbst importiert, kann zusätzlich Herstellerpflichten unterliegen. Wer eigenständig ins EU-Ausland liefert, muss dort eigene WEEE-Lösungen einrichten.
Der Kunde darf für die Rückgabe nichts bezahlen. Der Rückgabeweg muss vollständig kostenfrei und zumutbar sein – also praktisch erreichbar ohne unverhältnismäßigen Aufwand. Wer Versandkosten berechnet oder den Rückgabeweg unzumutbar erschwert, verstößt gegen §17 ElektroG.
Die meisten Probleme entstehen nicht aus Böswilligkeit – sondern weil die klassische Rücknahmelösung für Online-Händler schlicht nicht praktikabel ist.
Altgeräte müssen getrennt vom normalen Warenbestand gelagert werden. Das braucht Platz, Kennzeichnung und Logistik – die die meisten Online-Händler gar nicht haben.
Eingesammelte Altgeräte müssen regelmäßig von einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb abgeholt werden. Wer keinen Rahmenvertrag hat, steht schnell vor einem Problem.
Die EAR verlangt Nachweise über zurückgenommene und entsorgte Mengen. Wer keine lückenlose Dokumentation führt, riskiert Bußgelder – unabhängig davon, ob er die Geräte tatsächlich zurückgenommen hat.
Händler ohne funktionsfähige Rücknahmelösung riskieren Abmahnungen durch Wettbewerber und Bußgelder durch Behörden. Der Nachweis muss sofort erbracht werden können.
Eigenständige Lösungen mit Lagerfläche, Abholverträgen und manueller Dokumentation sind teuer und aufwändig – und trotzdem oft nicht rechtssicher umgesetzt.
Monatliche Mengenstromberichte an die EAR sind Pflicht. Viele Händler verpassen Fristen oder melden falsche Kategorien – und merken es erst bei einer Anfrage.
Hier ist eine kompakte Übersicht aller Pflichten, die Sie als Händler mit Elektrogeräten im Sortiment erfüllen müssen.
Rücknahmepunkt einrichten oder gleichwertige Lösung anbieten
Entweder ein physischer Rückgabepunkt oder eine postalische Rücksendelösung – beides ist gesetzlich zulässig.
Kostenlose Rückgabe für Kunden sicherstellen
Kein Versandkostenanteil, kein Bearbeitungsentgelt. Die Rückgabe muss für den Endkunden vollständig kostenfrei sein.
Altgeräte getrennt lagern
Zurückgenommene Elektrogeräte dürfen nicht im normalen Warenbestand oder Hausmüll landen. Separate Lagerung ist Pflicht.
Zertifizierten Entsorger beauftragen
Die Entsorgung muss über einen nach ElektroG zugelassenen Betrieb erfolgen. Nicht jedes Recyclingunternehmen ist dafür qualifiziert.
EAR-Dokumentation führen
Welche Mengen wurden zurückgenommen, welche Gerätekategorien, welcher Entsorger? Alles muss nachweisbar dokumentiert sein.
Monatsmeldungen an die EAR übermitteln
Mengenstromdaten müssen monatlich gemeldet werden. Fristversäumnisse können Bußgelder auslösen.
Kunden aktiv informieren
In der Bestellbestätigung, auf der Produktseite oder im Shop muss auf die kostenlose Rückgabemöglichkeit hingewiesen werden.
Die EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) ist die zentrale Behörde, die die Umsetzung des ElektroG in Deutschland überwacht. Als Händler müssen Sie ihr gegenüber nachweisen können, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben.
Ohne lückenlose Dokumentation haben Sie im Streitfall keine Argumente. Behörden können jederzeit Auskunft verlangen – und wer keine Nachweise hat, zahlt. Das gilt auch dann, wenn Sie die Geräte tatsächlich zurückgenommen haben.
Was Sie nachweisen müssen:
Gut zu wissen
Die EAR-Dokumentation muss nicht kompliziert sein. Mit dem richtigen System läuft das vollautomatisch – pro Sendung, ohne manuellen Aufwand. Der EAR-Nachweis wird direkt nach Eingang beim Entsorger erstellt und ist sofort abrufbar.
Das Gesetz schreibt keine konkrete Rücknahmeform vor. Händler können zwischen verschiedenen Wegen wählen – etwa stationäre Rückgabestellen, eigene Abhollogistik oder postalische Rücksendelösungen. Entscheidend ist: Die Rückgabe muss geeignet und zumutbar sein.
Für reine Online-Händler ohne eigenes Ladenlokal hat sich in der Praxis eine Lösung besonders bewährt: Kunden schicken Altgeräte direkt per Paket an einen zertifizierten Entsorger – ohne Umweg über den Händler.
Der Kunde erhält nach dem Kauf automatisch einen Link zu Ihrem personalisierten Rückgabeportal – direkt in der Bestellmail.
Der Kunde gibt das Altgerät an und bekommt ein kostenloses DHL-Versandlabel per E-Mail. Das Paket geht direkt zum zertifizierten Entsorger.
Nach Eingang beim Entsorger wird der rechtssichere EAR-Nachweis automatisch erstellt. Kein manueller Aufwand, keine fehlenden Dokumente.
Kein
Rücklauf ans Händlerlager
0€
Kosten für den Endkunden
100%
Automatische EAR-Dokumentation
Hinweis: Großgeräte und eigene Lieferung
Bei der Lieferung von Großgeräten (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Speditionsware) kann eine Abholungspflicht bestehen – insbesondere wenn der Händler die Erstlieferung selbst durchführt. In diesen Fällen ist eine reine Paketlösung regelmäßig nicht ausreichend. Für Sortimente mit Großgeräten oder eigenem Lieferdienst empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Prüfung.
PaketEntsorgung ist eine spezialisierte Software-Lösung für Online-Händler, die ihre ElektroG-Rücknahmepflicht nach §17 einfach, nachweissicher und ohne Lageraufwand umsetzen wollen. Einrichtungszeit: unter 5 Minuten.
Branded, mit Ihrem Namen – direkt in Bestellbestätigung oder Shop einbindbar. Einmal einrichten, danach läuft alles automatisch.
Automatisch per E-Mail an den Kunden. Kein Aufwand für Sie, kein Versandkostenanteil für den Kunden.
Für jede Sendung sofort nach Eingang beim Entsorger – rechtssicher, vollständig, direkt abrufbar.
Alle Mengenstromdaten als PDF – fertig für die EAR-Meldung, ohne manuelle Tabellen oder Recherche.
Direkter Versand an geprüfte Entsorgungsbetriebe. Keine Zwischenlager, keine Umwege.
Alle Sendungen, Nachweise und Monatsmeldungen auf einen Blick – jederzeit und von überall abrufbar.
In unter 5 Minuten einsatzbereit
Einmal Ihren personalisierten Link in die Bestellbestätigung einfügen – danach läuft die komplette ElektroG-Compliance vollautomatisch.
Das ElektroG ist kein optionales Thema für Online-Händler. §17 verpflichtet zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten – und zur lückenlosen Dokumentation gegenüber der EAR. Wer mindestens 400 m² Versand- oder Lagerfläche nutzt, ist in der Pflicht – und das gilt im E-Commerce häufig, ohne dass es bewusst wahrgenommen wird.
Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht mit eigenem Lager, eigenem Logistikvertrag und manuellen Tabellen lösen. Eine digitale Versandlösung macht das vollständig und rechtssicher – ohne dass ein einziges Altgerät Ihr Lager betritt.
Wer §17 ElektroG heute richtig umsetzt, schützt sich vor Abmahnungen, spart erheblichen Aufwand – und kann die rechtssichere Entsorgung sogar als Qualitätsmerkmal gegenüber seinen Kunden kommunizieren.
Antworten auf die Fragen, die Online-Händler am häufigsten zum Thema §17 ElektroG stellen.
Richten Sie Ihr Rückgabeportal ein und erfüllen Sie §17 ElektroG vollautomatisch. Kostenlos registrieren, Link einfügen – fertig.